Übungsleiterpauschale – JETZT BEANTRAGEN

Seit 2017 gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die musikalische Übungsleitung von vokalen und instrumentalen Amateurensembles. Diese müssen über den Landesmusikrat Brandenburg beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Orchester aus Brandenburg. 

Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der künstlerischen Leitung. Die Förderung zielt darauf, die Vielfalt der Brandenburger Amateurensembles zu erhalten und sie zu qualifizieren. Damit verbunden ist die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 

Jetzt die Übungsleiterpauschale bis zum 06.06.2025 beantragen.

Einzureichende Unterlagen sind:
– das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
– den Honorarvertrag mit Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
– einen Qualifikationsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
– einen Weiterbildungsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in

Antragsformular

Fördergrundsätze Übungsleiterpauschale

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Landesmusikrates jederzeit zur Verfügung.

Kontakt: (0331) 280 35 25 | info[at]landesmusikrat-brandenburg.de