Die Kulturministerin Schüle präsentierte Eckpunkte eines Stufenplanes zur Öffnung von Kultureinrichtungen und –veranstaltungen im Kabinett.
Die am 26.05.2020 im Kabinett vorgestellten Eckpunkte des Stufenplans für die Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen basieren auf einer engen Abstimmung mit den Brandenburger Kultureinrichtungen und -verbänden sowie den Kommunen. Sie greifen zudem die von der Kulturministerkonferenz am 15. Mai 2020 vorgelegten 'Eckpunkte für Öffnungsstrategien' auf.
Die schrittweise Öffnung des Kulturlebens ist in fünf Stufen geplant:
1. Stufe (bis 05. Juni auf Grundlage der geltenden EindämmungsVO):
Kultureinrichtungen bleiben mit Ausnahme der Museen, Galerien, Bibliotheken und Archive für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Probenbetrieb an Konzert-, Theater- und Opernhäusern ist unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsbedingungen und auf Basis eines Infektionsschutzkonzeptes möglich. An Musikschulen ist Instrumentalunterricht und an Kunstschulen der Unterricht mit bis zu 5 Schüler*innen möglich.
Kulturveranstaltungen bleiben untersagt. In Einzelfällen sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen mit Ausnahmegenehmigung möglich.
2. Stufe (ab 06. Juni auf Grundlage der überarbeiteten EindämmungsVO):
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Da der Proben- und Vorstellungsbetrieb aller Voraussicht nach auch in der kommenden Spielzeit 2020/21 zumindest zeitweise nur eingeschränkt stattfinden kann, sind angepasste Spielpläne und Konzeptionen für die künftigen Produktionen erforderlich, die bereits jetzt vorbereitet werden können. An Musik- und Kunstschulen wird Unterricht ermöglicht. Kulturveranstaltungen können mit bis zu 150 Besucher*innen unter freiem Himmel unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und unter Vorlage eines schriftlichen Infektionsschutzkonzepts in enger Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Veranstaltungen mit bis zu 75 Besucher*innen sind auch in geschlossenen Räumen unter denselben Voraussetzungen möglich.
3. Stufe (ab 01. August – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Auch Amateurchöre und -orchester können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln den Probenbetrieb wiederaufnehmen.
Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 500 und in geschlossenen Häusern mit bis zu 150 Besucher*innen sind unter Einhaltung der Hygienestandards und spezifischer Hygiene-Konzepte in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden möglich.
4. Stufe (ab September 2020 – soweit sich die Corona-Lage nicht verschlechtert hat):
Alle Veranstaltungen bis 1.000 Personen unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygienestandards sind erlaubt.
5. Stufe (offen):
Rückkehr zum normalen Betrieb ohne weitere Hygienestandards.
Lesen Sie HIER die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
Weitere Infos sind unter https://mwfk.brandenburg.de abrufbar.