Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Fördermöglichkeiten für Chöre.

Übungsleiterpauschale

Jetzt beantragen!

Seit 2017 gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die musikalische Übungsleitung von vokalen und instrumentalen Amateurensembles. Diese müssen über den Landesmusikrat Brandenburg beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Orchester aus Brandenburg.

Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der künstlerischen Leitung. Die Förderung zielt darauf, die Vielfalt der Brandenburger Amateurensembles zu erhalten und sie zu qualifizieren. Damit verbunden ist die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Jetzt die Übungsleiterpauschale bis zum 06.06.2025 beantragen.

Einzureichende Unterlagen sind:
– das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
– den Honorarvertrag mit Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
– einen Qualifikationsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in
– einen Weiterbildungsnachweis von Ihrem/r Ensemble- oder Chorleiter:in

Antragsformular

Fördergrundsätze Übungsleiterpauschale

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Landesmusikrates jederzeit zur Verfügung.

Kontakt: (0331) 280 35 25 | [email protected]

Liebe Mitglieder*innen, liebe Chöre,

wir wurden auf die in Kraft getretene „Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie 2024 – KRL- )“ aufmerksam gemacht und möchten diese nun gern mit Ihnen teilen.

Mit der KRL unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ab 2025 Kommunen/kommunale Akteure und gemeinnützige Einrichtungen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.

Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link:
<https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/241111%20KRL2024_bf_nach%20BAnz.pdf>

Antragstellung ist ab dem 01.02.2025 möglich.

Anträge für Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement nach Punkt 4.1.8 b (RL) sowie für das Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte nach Punkt 4.1.10 c (RL) sind bereits ab dem 01.11.2024 möglich.

Förderbereiche:

Strategische Klimaschutzmaßnahmen

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
  • Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal

Investive Klimaschutzmaßnahmen

  • Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Klimafreundliche Mobilität
  • Klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • Klimafreundliche Trinkwasserversorgung

Zielgruppen:

  • Kommunen und kommunale Unternehmen und Zweckverbände
  • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen,
  • gemeinnützige Vereine
  • Religionsgemeinschaften
  • kommunale Aufgabenträger

Zuschuss:
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten können 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

->Als finanzschwach gelten Kommunen, die an landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogrammen teilnehmen oder denen die Finanzschwäche von der Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
->Auch Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden.

Für gezielte Fragen zur Antragstellung bieten die Agentur für kommunalen Klimaschutz und der Projektträger ZUG regelmäßig kostenlose Online-Sprechstunden <https://www.klimaschutz.de/de/service/veranstaltungen> zu den einzelnen Förderschwerpunkten an. Ein Videotuturial mit Hinweisen zur Antragsstellung ist ebenfalls verfügbar (klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/video/Tutorial_easy-online – Internetquali.mp4 <https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/video/Tutorial_easy-online%20-%20Internetquali.mp4> ).

Der Landesmusikrat Brandenburg e.V. (LMRB) hat für das Jahr 2024 Landesmittel vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) in Höhe von 10.000 € für die Kleinstprojektförderung der Amateurmusik mit ausgeprägtem Bezug zum Land Brandenburg erhalten. Damit wird es Antragsteller:innen ermöglicht, kurzfristig ihre Projekte in diesem Bereich umzusetzen. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen und durchgeführt sein.

Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe bis zu 90% zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 2.500 €. Die Abrechnung erfolgt über einen Verwendungsnachweis (kurzer Sachbericht, inkl. Einnahmen und Ausgabenübersicht mit Belegen in Kopie) und ist bis 8 Wochen nach Projektende, spätestens jedoch zum 31.01.2025 einzureichen.

Die Anträge schicken Sie bitte per E-Mail an: [email protected]
oder postalisch an: Landesmusikrat Brandenburg e.V., Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam.

Anlagen:

Antragsformular

Datenschutzerklärung Zuwendungsverfahren

Kriterien Kleinstprojektförderung Amateurmusik

Merkblatt für Antragsteller