Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Fördermöglichkeiten für Chöre.

    Liebe Freund:innen der Kulturellen Bildung,

     vor Kurzem haben wir Sie über die neue Förderung der Beisheim Stiftung für gemeinnützige Kulturorganisationen informiert. Heute


    möchten wir Ihnen weitere Infotermine zum einmaligen Programm „kulturstark“ für das Jahr 2026 bekannt geben, die sowohl in Präsenz in Lübbenau und Eberwalde als auch online stattfinden. Nutzen Sie den Bewerbungszeitraum noch bis zum 19. Januar 2026.

    Mit dem neuen Förderprogramm „kulturstark“ unterstützt die Beisheim Stiftung gemeinnützige Kulturorganisationen in Brandenburg mit einem sehr vereinfachten Antrags- und Abrechnungsprocedere und einer 100% Förderung. Sie bekommen die Möglichkeit, Ihre Arbeit weiterzuentwickeln, sich zu vernetzen und zukunftsfest aufzustellen. Besonders werden Organisationen zur Antragstellung ermutigt, die im ländlichen Raum tätig sind. Ob Festival, Soziokulturzentrum, Musikinitiative oder Kulturverein – jetzt ist es Zeit, Strukturen zu stärken, neue Ideen anzustoßen und Ihre Organisation vorwärts zu bringen.

     Was wird gefördert?

     Gefördert werden z.B.:

     Beratung &


    • Qualifizierung (z.B. Organisationsentwicklung, Weiterbildung, Coaching)
    • Vernetzung &
      Kooperation (z.B. Austausch, gemeinsame Projekte, Netzwerkarbeit)
    • Strategische
      Weiterentwicklung (z.B. Zukunftsplanung, neue Konzepte,
      Digitalstrategien)
    • Aktivierung &
      Einbindung von Engagierten (z.B. Freiwilligenarbeit, Community-Aufbau)

     Termine der


    Informationsveranstaltungen zur Förderung im Programm „kulturstark“

     

    8. Januar 2026 um 17 Uhr. Über dem folgenden Link können Sie zum genannten Termin an dem TEAMS-Meeting
    teilnehmen.

    An Unterhaltung teilnehmen

    Der Amateurmusikfonds wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer gefördert. Er unterstützt Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich dabei, neue Formate zu entwickeln, ihre Strukturen zu stärken und ihre Tätigkeit zukunftssicher aufzustellen.

    Förderrichtlinien

    Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.

    • Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500-8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000-40.000 Euro
    • Antragsfrist: 02. Februar 2026
    • Projektlaufzeit: ab 01. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027

    Inhalte

    Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte.

    Der Amateurmusikfonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.

    Beratung und Antragstellung

    Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ruft alle Förderberechtigten auf, Projekte zu entwickeln und bei Fragen frühzeitig die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen:

    Liebe Mitglieder, liebe Chöre,

    wir wurden auf die in Kraft getretene „Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie 2024 – KRL- )“ aufmerksam gemacht und möchten diese nun gern mit Ihnen teilen.

    Mit der KRL unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ab 2025 Kommunen/kommunale Akteure und gemeinnützige Einrichtungen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. 

    Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link:
    <https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/241111%20KRL2024_bf_nach%20BAnz.pdf>

    Antragstellung ist ab dem 01.02.2025 möglich.

    Anträge für Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement nach Punkt 4.1.8 b (RL) sowie für das Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte nach Punkt 4.1.10 c (RL) sind bereits ab dem 01.11.2024 möglich.

    Förderbereiche:

    Strategische Klimaschutzmaßnahmen

    • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
    • Energiesparmodelle
    • Kommunale Netzwerke
    • Machbarkeitsstudien
    • Klimaschutzkoordination
    • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
    • Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal

    Investive Klimaschutzmaßnahmen

    • Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Innen- und Hallenbeleuchtung
    • Klimafreundliche Mobilität
    • Klimafreundliche Abfallwirtschaft
    • Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
    • Klimafreundliche Trinkwasserversorgung

    Zielgruppen:

    • Kommunen und kommunale Unternehmen und Zweckverbände
    • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen,
    • gemeinnützige Vereine
    • Religionsgemeinschaften
    • kommunale Aufgabenträger

    Zuschuss:
    Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten können 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

    ->Als finanzschwach gelten Kommunen, die an landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogrammen teilnehmen oder denen die Finanzschwäche von der Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
    ->Auch Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden.

     Für gezielte Fragen zur Antragstellung bieten die Agentur für kommunalen Klimaschutz und der Projektträger ZUG regelmäßig kostenlose  Online-Sprechstunden <https://www.klimaschutz.de/de/service/veranstaltungen>  zu den einzelnen Förderschwerpunkten an. Ein Videotuturial mit Hinweisen zur Antragsstellung ist ebenfalls verfügbar (klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/video/Tutorial_easy-online – Internetquali.mp4 <https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/video/Tutorial_easy-online%20-%20Internetquali.mp4> ).