Hinweise zum Ausfüllen und Versenden der Meldeformulare GEMA

Öffentliche Aufführungen von Musik ist erlaubt, ist aber aus urheberrechtlichem Gründen, der GEMA anzuzeigen. Die GEMA vertritt die Rechte der Musikschaffenden. – https://gema.de/de/musiknutzer

Der Brandenburgische Chorverband übernimmt für unsere Mitgliedschöre und Ensembles die Meldungen an die GEMA. Voraussetzung der ordnungsgemäßen Meldungen ist das Ausfüllen und zeitnahe Zusenden der Formulare. Diese finden Sie unter DOKUMENTE.

Das öffentliche Aufführen von Musik hat jeweils der VERANSTALTER zu melden. Prüfen Sie bitte, wer hat eingeladen. Ist es das Stadtfest, ist es das Seniorenheim, eine wie auch immer geartete Institution, hat diese Einrichtung die GEMA-Meldung vorzunehmen. Hier reichen Sie dann lediglich dem Veranstalter Seite 3, die Titelliste, bzw. die GEMA-Setlist ein.

Ausfüllen

Die GEMA Meldung besteht aus 3 Seiten, welche wie folgt aufgebaut sind:

Seite 1

Sie organisieren einen Auftritt mit Ihrem Chor, zum Beispiel das Adventssingen, Sie laden weitere Chöre ein zum Konzert, Sie laden sich Publikum ein, in den Gemeindesaal, dann sind Sie der Veranstalter. Dann füllen Sie Seite 1 der GEMA-Meldung aus und fügen Ihre als auch die Titellisten Ihrer Mitwirkenden bei.

Auf Seite 1 des Meldebogens ist nur der Name des Veranstalters einzutragen. Da der Brandenburgische Chorverband Adressat für die
GEMA ist, müssen Sie keine Daten Ihres Vereins, also Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben.

Seite 2

Das ist die Meldung für nichtchorische (gesellige) Veranstaltungen. Das sind zum Beispiel Feiern des Vereins mit Gästen und Livemusik Dritter oder Hintergrundmusik. Dieses Formular ist auch nur dann auszufüllen und weiterzugeben, wenn Sie der Ausrichter dieser Veranstaltung sind.

Seite 3 – Die Titelliste bzw. GEMA-Setlist

Diese Liste ist auszufüllen, auch wenn Sie der Auffassung sind, Ihre Titel sind lizenz- oder gemeinfrei. Die GEMA behält sich vor, ggf. eine andere Bewertung vorzunehmen. Die Titelliste gilt vor allem auch dazu, die tarifliche Zuordnung vorzunehmen. Bei überwiegend Unterhaltungsmusik, erfolgt die Tarifeinstufung U-K. Bei überwiegend ernster Musik erfolgt die Lizensierung nach dem Tarif RV/L. Mit den Details der Tarifabrechnung müssen Sie sich jedoch nicht befassen. Dafür haben Sie uns.

Die GEMA hat inzwischen ein digitales Portal für die Meldevorgänge eingeführt. Unsere Geschäftsstelle kann damit Ihre Veranstaltungen auch nur noch im gewünschten GEMA-Format weiterleiten. Von großer Hilfe wäre es somit, wenn Sie die GEMA-Setlist statt die bisherige Titelliste ausfüllen.

Musikverbreitung über das Internet

Der neue GEMA-Vertrag beinhaltet Regelungen für Veröffentlichungen von Veranstaltungen oder Mitschnitten, live als auch versetzt im Internet. Das wird als öffentliche Aufführungen von Musikwerken gewertet und ist GEMA-meldepflichtig. Damit sind alle Plattformen gemeint, Websites, WhatsApp usw. Ausgenommen ist YouTube, hier gibt es eine gesonderte GEMA-Vereinbarung. Sollten Sie diese Internetveröffentlichungen vornehmen, ist die GEMA-Meldung einschließlich der Setlist auszufüllen und an die BCV-Geschäftsstelle zu schicken. Genauso, wie Ihre Präsenzveranstaltungen. Als Veranstaltungsort vermerken Sie die verwendete Internet-Plattform.

Wir bitten zu beachten, für diese Art der öffentlichen Musikwiedergabe übernimmt der BCV nicht die GEMA-Gebühren. Da der BCV auch diese Meldungen an die GEMA überträgt und somit die anfallenden Gebühren auslegt, werden diese Kosten dem jeweiligen Chor nachträglich in Rechnung gestellt. 

Versenden der GEMA-Meldungen

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an [email protected]

Unter Umständen ist es auch weiterhin möglich, die handschriftlich ausgefüllten Formulare per Post an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Bitte präferieren Sie die digitale Übermittlung.

Geschäftsstelle Brandenburgischer Chorverband
Rudolf-Breitscheid-Straße 11
03046 Cottbus zu senden

Die GEMA stellt zurzeit auf die Digitalisierung der Meldevorgänge um. Wir als Verband arbeiten uns bereits ein. Inwieweit unsere Mitgliedschöre dabei mitwirken können oder wollen, werden wir als Verband im Sinne unserer Mitgliedsvereine gegenüber der GEMA klären.

Fragen zu den Meldebögen oder auch die GEMA betreffend, können Sie an die GEMA-Beauftragte Christiane Haase – [email protected] richten und darüber auch eine telefonische Beratung vereinbaren.