Präsidium
Das Präsidium ist der geschäftsführende Vorstand im Sinne des §26 BGB.
Erweitertes Präsidium
Das erweiterte Präsidium setzt sich zusammen aus dem Präsidium, den vier gewählten Beisitzern, sowie den Vorsitzenden der Sängerkreise, respektive deren Vertreter.