Übungsleiterpauschale 2024 – Ausschreibung

Liebe Mitglieder und Freunde des Chorgesangs,

Ich möchte Sie auf folgenden Aufruf des Landesmusikrates Brandenburg aufmerksam machen:

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Mitglieder, 

hiermit möchten wir Ihnen die diesjährige Ausschreibung der „Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles des vokalen und instrumentalen Amateurschaffens im Land Brandenburg“ zusenden – die Übungsleiterpauschale. Bereits seit 2017 vergibt der Landesmusikrat Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg diese Fördergelder. 

Amateurensembles können für ihre musikalische Leiterin bzw. ihren musikalischen Leiter eine Förderung von bis zu 400,- Euro beantragen, welche dann vom Ensemble an sie bzw. ihn weitergeleitet wird. Hierzu müssen Ensemble (mindestens 16/9 aktive Mitglieder im Chor/Orchester, mindestens 50 Stunden Probenarbeit im Jahr, öffentliche Auftritte) und Leiterin bzw. Leiter (dirigentische Ausbildung, regelmäßige Fortbildungen, Beschäftigung auf Honorarbasis) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, sofern keine Ausnahmeregelungen bestehen. Im Rahmen des Förderprogramms muss das Ensemble eigene Honorarzahlungen nachweisen. 

Die genauen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Fördergrundsätzen 

Der Förderantrag ist bis zum 31. März 2024 im Original oder per E-Mail unter [email protected] beim Landesmusikrat Brandenburg einzureichen. Für das weitere Vorgehen beachten Sie bitte auch die beigefügte Checkliste. Alle Dokumente finden Sie zusätzlich auf unserer Homepage.